Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen - Übersicht
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
- Abrechnung der Krankenhilfe nach dem AsylbLG bzw. SGB V
- Hilfe in Alten- und Pflegeheimen (Antragsannahme)
- Finanzierung des Mahlzeitendienstes auf Rädern
- Hilfe für Gehörlose (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR)
- Blindenhilfe und Landeshilfe für hochgradig Sehschwache (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR)
- Leistungen für Kriegsopfer (LAG)
Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Rechnung über Bestattungskosten
Formulare
Die Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Sie haben die Bestattungskosten getragen
- Der Tod gilt stets dann als Folge einer Schädigung, wenn ein Beschädigter an einem Leiden stirbt, das als Folge einer Schädigung rechtsverbindlich anerkannt und für das ihm im Zeitpunkt des Todes Rente zuerkannt war.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
Sie können die Bestattungskosten bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.
Fristen
Hinweise für Kleve
Bearbeitungsdauer
Die Bestattungskosten werden auf Antrag in der Regel sofort ausgezahlt.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
- Auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zu gewährende Leistungen (z.B. Sterbegeld aus der Krankenversicherung oder der Beamtenversorgung) werden auf das Bestattungsgeld angerechnet.
- Stirbt ein Beschädigter an den Folgen einer Schädigung außerhalb seines ständigen Wohnsitzes, so werden die notwendigen Kosten für die Leichenüberführung erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Tod während eines Aufenthalts im Ausland eingetreten ist. In diesem Fall können Sie jedoch eine Beihilfe beantragen.
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 09.06.2017