Bestattungsgeld für Kriegsopfer GewährungOnline erledigen

    Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen - Übersicht

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    • Abrechnung der Krankenhilfe nach dem AsylbLG bzw. SGB V
    • Hilfe in Alten- und Pflegeheimen (Antragsannahme)
    • Finanzierung des Mahlzeitendienstes auf Rädern
    • Hilfe für Gehörlose (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR)
    • Blindenhilfe und Landeshilfe für hochgradig Sehschwache (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR)
    • Leistungen für Kriegsopfer (LAG)

    Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4da077ea1f94afeb0a00af193e339994

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Leistingssachbearbeitung Hilfen in Anstalten und besondere leistungen nach SGB Xll

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 33

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hilfe in Alten- und Pflegeheimen, Blindengeld, Mahlzeitendienst - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • Rechnung über Bestattungskosten

    Formulare

    Die Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    • Sie haben die Bestattungskosten getragen
    • Der Tod gilt stets dann als Folge einer Schädigung, wenn ein Beschädigter an einem Leiden stirbt, das als Folge einer Schädigung rechtsverbindlich anerkannt und für das ihm im Zeitpunkt des Todes Rente zuerkannt war.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Sie können die Bestattungskosten bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Die Bestattungskosten werden auf Antrag in der Regel sofort ausgezahlt.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zu gewährende Leistungen (z.B. Sterbegeld  aus der Krankenversicherung oder der Beamtenversorgung) werden auf das Bestattungsgeld angerechnet.
    • Stirbt ein Beschädigter an den Folgen einer Schädigung außerhalb seines ständigen Wohnsitzes, so werden die notwendigen Kosten für die Leichenüberführung erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Tod während eines Aufenthalts im Ausland eingetreten ist. In diesem Fall können Sie jedoch eine Beihilfe beantragen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 09.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de