Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Nachzug von minderjährigen Kindern zu Ausländern
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Nachzug von minderjährigen Kindern zu Ausländern
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Ausländische Staatsangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen, benötigen für ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltstitel werden ihrem Zweck nach unterschieden in: Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit Aufenthalt zu Ausbildungs-, Studienzwecken Aufenthalt zum Zwecke des Familiennachzuges Aufenthalt aus völkerrechtliche, humanitären, politischen Gründen oder besondere Aufenthaltszwecke Zur Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Ausgenommen sind hier Kinder unter sechs Jahren. Bei der Vorsprache können Sie gerne den vorausgefüllten Antragsvordruck mitbringen. Formulare: Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels >> Hier zur eines elektronischen Aufenthaltstitels buchen
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Ansprechpartner
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-0
Fax: 02161 25-53390
erforderliche Unterlagen
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Grundsätzlich müssen folgende Unterlagen zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorliegen: Gültiger Nationalpass Aktuelles biometrisches Lichtbild Ausgefülltes Antragsformular (bei erstmaliger Erteilung) Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Gehaltsabrechnung, Einkommenssteuerbescheid, Leistungsbescheid, bei Studenten Nachweis Sperrkonto) Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz Abhängig vom vorliegenden Aufenthaltszweck können weitere Unterlagen zusätzlich notwendig sein.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 29 i.V.m. § 32 AufenthG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels kann einer dritten Person übertragen werden. Hierfür muss die untenstehende Vollmacht ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ebenfalls ist der alte Aufenthaltstitel vorzulegen, damit dieser eingezogen bzw. entwertet wird. Eine Vollmacht ist bereits für Personen ab 16 Jahren notwendig. Vollmacht zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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