Teilnahme am Integrationskurs VerpflichtungOnline erledigen

    Teilnahme am Integrationskurs Verpflichtung

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Wenn Sie neu nach Deutschland eingereist sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses. Es kann auch sein, dass Sie von uns verpflichtet werden, einen Integrationskurs zu besuchen.
    Keine Bescheinigung von uns erhalten kann, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzen oder sich schon länger in Deutschland aufhälten. Sie können jedoch freiwillig an einem Kurs teilnehmen. In diesem Fall wenden Sie sich an einen der unten aufgeführten Sprachkursträger und beantragen mit seiner Hilfe die Zulassung zur Teilnahme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

    Sinn und Zweck

    Sprache ist ein wichtiger Schlüssel für eine erfolgreiche Integration in Deutschland.
    Im Rahmen des Integrationskurses erhalten Sie Sprachunterricht. Mit deutschen Sprachkenntnissen haben Sie die Chance, tatsächlich in Deutschland eine neue Heimat zu finden.

    Ablauf

    Sofern Sie eine Berechtigung oder Verpflichtung zum Besuch eines Integrationskurses haben, bekommen Sie von uns eine entsprechende Bestätigung. Mit dieser Bestätigung melden Sie sich bei einem Kursanbieter.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8ac5f738979c67ca095f21c53a9eeb29

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291 85-200

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    Formulare

    Hinweise für Waldbröl

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldbröl

    Kosten

    Hinweise für Waldbröl

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de