Teilnahme am Integrationskurs Verpflichtung

    Teilnahme am Integrationskurs

    Hinweise für Moers

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Eingliederungsbemühungen ausländischer Staatsangehöriger werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt. Der Integrationskurs umfasst Angebote, die ausländischen Staatsangehörigen an

    • die Sprache,
    • die Rechtsordnung,
    • die Kultur und
    • die Geschichte

    in Deutschland heranführen. Sie sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig handeln können.

    Einzelheiten sind in der "Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler" (Integrationskursverordnung) geregelt.

    Die Ausländerbehörde verpflichtet die Ausländer schriftlich, einen Integrationskurs

    • nach erfolgter Einreise (zum Beispiel bei Familiennachzug) bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn er sich länger als 1 Jahr hier aufhalten möchte und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann,
    • wenn Sozialleistungen bezogen werden und die bewilligende Stelle eine Teilnahme anregt,
    • wenn in sonstiger Weise Integrationsbedürftigkeit besteht,

    zu absolvieren.

    Die Pürfung muss bestanden werden!

    Nur vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannte Kursträger sind berechtigt, Integrationskurse nach der Integrationskursverordnung durchzuführen. Andere Kurse werden nicht bezuschusst und von der Ausländerbehörde nicht anerkannt.

    Der Ausländer kann sich einen Kursträger frei wählen. Eine Liste der zugelassenen Kursträger wird ihm von der Ausländerbehörde ausgehändigt.

    Weitere Informationen
    • zu Integration,
    • zur Integrationskursverordnung
    • zu Kursträgern
    • zu Integrationsangeboten von Bund, Ländern und Kommunen

    finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1e6830917b32405e65744cb03cf93f8a

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    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    04.1.2 Fachgruppe - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 9-11

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-655

    Fax: 0 28 41 / 201-1 66 06

    E-Mail: Auslaenderbehoerde@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe H - K

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe C - G

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Moers

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprache: de