JugendgerichtshilfeOnline erledigen

    Jugendgerichtshilfe

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Im Rahmen eines Strafverfahrens gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14 - 17 Jahre) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18 - 21 Jahre) wird die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen. Sie berät die jungen Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus.

    Grundlage für die Tätigkeit der Jugendhilfe im Strafverfahren ist § 52 SGB VIII.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt -Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst-

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de