Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung BewilligungOnline erledigen

    Unterhaltsvorschuss

    Hinweise für Dortmund

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

    Gewährung einer staatlichen Unterhaltsersatzleistung für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und deren anderer Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt.

    Mehr zum Thema erfahren Sie auf den Seiten des Jugendamtes auf dortmund.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b8046ab505ebdf16ba6a4d71c25af5ba

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 64

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0231 50-0

    Fax: 0231 50-24749

    E-Mail: unterhaltsvorschuss@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Jugendamt - Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Voßkuhle 37

    44141 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-0

    Fax: +49 231 50-0

    E-Mail: unterhaltsvorschuss@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    • Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
      • Lohnabrechnungen
      • Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
      • Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.
    • Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.

    Die Leistung wird für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres angeboten. Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn das Kind

    • bei einem alleinerziehenden Elternteil in Deutschland lebt
    • nicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält und
    • die deutsche Staatsangehörigkeit oder im Falle einer anderen Staatsangehörigkeit ein Aufenthaltsrecht besitzt.

    Der Elternteil ist nicht alleinerziehend, wenn er verheiratet ist und nicht dauernd getrennt lebt oder wenn er unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt. Das Gleiche gilt, wenn das Kind trotz getrennter Wohnungen gemeinsam von beiden Elternteilen erzogen wird. Nach dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz gelten für Kinder im Alter von 12 - 17 Jahren besondere Regelungen, wenn der alleinerziehende Elterteil Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bezieht. Der Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetzt besteht in diesen Fällen nur dann, wenn

    • das Kind keine Sozialgesetzbuch II-Leistungen (SGB II) - sogenannte Hartz IV-Leistungen - vom Jobcenter bezieht oder
    • der Unterhaltsvorschuss die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach dem SGB II vermeidet oder
    • der alleinerziehende Elternteil über ein Bruttoeinkommen von mindestens 600 € verfügt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • Unterhaltsvorschussgesetz
    • SGB I und SGB X
    • BGB, ZPOund FamFG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Es entstehen keine Bearbeitungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de