Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Das Ziel des UVG ist, die schwierige Lage alleinerziehender Eltern mit alleiniger Verantwortung für das Kind durch finanzielle Hilfen zu mildern.

    Unterhaltsvorschussleistungen können beantragt werden für Kinder ab der Geburt bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres.

     Zuständigkeiten

    Das Kreisjugendamt Herford ist für folgende Wohnorte zuständig:

    • Enger
    • Hiddenhausen
    • Kirchlengern
    • Rödinghausen
    • Spenge
    • Vlotho

    Höhe des Unterhaltsvorschusses

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe von dem Mindestunterhalt abgezogen.

    Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab dem 01.01.2024:

    • für Kinder von 0 bis 5 Jahren 230,00 Euro monatlich
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301,00 Euro monatlich
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 395,00 Euro monatlich.

    Nach der Anrechnung von Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils und Einkommen des Kindes kann sich der jeweilige Unterhaltsvorschussbetrag auch verringern.

     

    Hinweis: Anträge die nicht digital signiert wurden sind handschriftlich zu unterschreiben. Handschriftlich unterschriebene Anträge gelten erst mit dem Eingang der Unterschriftenseite als gestellt.

     

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

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    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beratung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 3

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Kreis Herford

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    Hausanschrift

    Amtshausstraße 3

    32051 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Interessenvertretung Minderjähriger (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 3

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
    • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung (sofern der Vater nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist)
    • Gültiges Ausweisdokument (Kopie der Vorder- und Rückseite) des antragstellenden Elternteils

    zusätzlich bei Kindern ab dem 12. Geburtstag:

    • Kopie des vollständigen, aktuellen Bewilligungsbescheides des Jobcenters (sofern der antragstellende Elternteil oder das Kind Leistungen nach dem SGB II "Bürgergeld" erhält),
    • oder bei eigenem Einkommen, die letzten drei Gehaltsabrechnungen in Kopie

    zusätzlich bei Kindern ab dem 15. Geburtstag:

    • Schulbescheinigung (sofern das Kind eine Schule besucht)
    • Kopie des Ausbildungsvertrages (sofern das Kind eine Berufsausbildung macht)
    • Einkommensnachweise (sofern das Kind Einkommen hat, aber keine allgemeinbildende Schule mehr besucht)

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Die Anspruchsvoraussetzungen können § 1 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) entnommen werden.

    Für Kinder unter 12 Jahren:

    • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist ledig, verwitwet, geschieden oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebend
    • das Kind erhält nicht oder nicht regelmäßig Zahlungen des anderen Elternteils bzw., wenn dieser verstorben ist, entsprechende Waisenbezüge in nicht ausreichender Höhe

    Zusätzlich für Kinder ab 12 Jahren:

    • das Kind erhält keine SGB II-Leistungen,
    • oder das Kind benötigt zusammen mit dem Unterhaltsvorschuss keine SGB II-Leistungen mehr,
    • oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug erzielt ein eigenes Einkommen von mindestens 600,00 Euro brutto

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Nach Eingang des Antrages wird dieser auf Vollständigkeit geprüft und ggf. Angaben und Unterlagen nachgefordert. Der zahlungspflichtige Elternteil wird über die Antragstellung informiert und erhält die Möglichkeit sich zu der Angelegenheit zu äußern (ca. 2 Wochen Frist). Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wird die Zahlung an den alleinerziehenden Elternteil aufgenommen. Die Auszahlung erfolgt immer zum letzten Tag des Vormonats. Der zahlungspflichtige Elternteil ist verpflichtet die ausgezahlten Leistungen nach dem UVG im Rahmen seiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit zu erstatten.

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Eine rückwirkende Bewilligung des Antrages auf Leistungen nach dem UVG ist nur ab dem 01. des Monats möglich, in dem der Antrag eingegangen ist.

    Abweichungen von dieser Regelung sind möglich, wenn der zahlungspflichtige Elternteil nachweislich in Verzug gesetzt wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de