Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    In Fällen, in denen ein unterhaltspflichtiger Elternteil für sein minderjähriges Kind keinen Unterhalt zahlt bzw. zahlen kann, stellt der Unterhaltsvorschuss die finanzielle Versorgung des Kindes sicher. Die zuständige Unterhaltsvorschusskasse geht dazu zunächst in Vorleistung. Die gezahlten Unterhaltsvorschüsse holt sich der Staat dann vom betreffenden Elternteil zurück.

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat ein Kind, wenn es

    • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    • in Deutschland wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
    • bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt (Hinweis: Der Elternteil ist nur dann alleinerziehend, wenn er nicht verheiratet ist bzw. dauerhaft getrennt lebt und auch nicht unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.)
    • von dem anderen Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Mindestunterhaltes abzüglich Kindergeld erhält

    Für Kinder zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr gelten zusätzlich die Voraussetzungen, dass

    • das Kind für sich keine Leistungen nach dem SGB II bezieht
    • durch den Unterhaltsvorschuss die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II für das Kind vermieden wird oder
    • falls es Leistungen nach dem SGB II bezieht, der alleinerziehende Elternteil über ein eigenes Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro monatlich verfügt

    Einen Vordruck für die Beantragung des Unterhaltsvorschusses sowie weitere Informationen finden Sie in den hier angefügten Formularen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8b2d7013ae2a5640a9b7c79cc5996b89

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Verl

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Straße 5

    33415 Verl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 9610

    E-Mail: unterhaltsvorschuss@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Verl

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Verl

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Verl

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Verl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Verl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Verl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de