Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung BewilligungOnline erledigen

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Sowohl während der Antragstellung als auch im laufenden Bezug von Unterhaltsvorschuss kann es notwendig sein, dass Sie Informationen nachreichen, die bisher nicht eingereicht wurden. Das können vom Jugendamt angeforderte Unterlagen sein oder Änderungen, die sich bei Ihnen ergeben haben.

    Bei der Beantragung bzw. Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen besteht gemäß § 1 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) eine Mitwirkungspflicht. Sie sind entsprechend verpflichtet angeforderte Unterlagen einzureichen und Änderungen mitzuteilen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9f69585ddcbdee413b743403bee5d53d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Leistungen, Vormundschaften und Beistandschaften Abteilung Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5372

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise

    • Lohnabrechnungen
    • Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
    • Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)

    Formulare

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de