Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Sowohl während der Antragstellung als auch im laufenden Bezug von Unterhaltsvorschuss kann es notwendig sein, dass Sie Informationen nachreichen, die bisher nicht eingereicht wurden. Das können vom Jugendamt angeforderte Unterlagen sein oder Änderungen, die sich bei Ihnen ergeben haben.
Bei der Beantragung bzw. Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen besteht gemäß § 1 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) eine Mitwirkungspflicht. Sie sind entsprechend verpflichtet angeforderte Unterlagen einzureichen und Änderungen mitzuteilen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Leistungen, Vormundschaften und Beistandschaften Abteilung Unterhaltsvorschuss
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-5372
erforderliche Unterlagen
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Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
- Lohnabrechnungen
- Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
- Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024
Stichwörter
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