Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Oelde

    Wer hat Anspruch?

    Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat ein Kind, das

    1. noch nicht 12 Jahre alt ist
    2. bei einem seiner Elternteile lebt, der,
    3. ledig, verwitwet, geschieden ist, oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt,
    4. nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt mindestens in Höhe des Unterhaltsvorschussbetrages (siehe unten) von dem

    anderen Elternteil oder, wenn dieser verstoben ist, nicht in dieser Höhe Waisenbezüge erhält.

    Darüber hinaus kann ein Anspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bestehen, wenn zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erfüllt sind.                    

    Den Antrag sowie die zum Antrag erforderlichen Unterlagen können Sie online oder persönlich einreichen. Möchten Sie Ihren Antrag persönlich einreichen, stimmen Sie hierfür bitte vorab telefonisch oder persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten einen Termin ab.

    Für weitere Informationen melden Sie sich gerne bei Herrn Brinkrode.

    Unterhaltsvorschuss-Online

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_88e1d51f94243f0fb9407a1e2961da0a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 29

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02522 72-508

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oelde

    Folgende Unterlagen sind - soweit vorhanden - dem Antrag in Kopie beizufügen bzw. mitzubringen:

    • Personalausweis
    • Ausweis bzw. Aufenthaltstitel
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Unterhaltstitel
    • Scheidungsurteil
    • Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung
    • Einkunftsnachweise wie z.B. Unterhaltszahlungen, Halbwaisenrente

    Formulare

    Hinweise für Oelde

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oelde

    Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oelde

    Fristen

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oelde

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oelde

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oelde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oelde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de