Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung BewilligungOnline erledigen

    Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.

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    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind nicht wenigstens den monatlichen Mindestunterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem seit 01.01.1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erleichtert werden.

    Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

    Die Höhe der monatlichen Leistungen richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Das Kindergeld wird hiervon abgezogen.
    So ergeben sich zurzeit folgende Beträge:

    • für Kinder von 0 bis 5 Jahren 230 €,
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301 €,
    • für Kinder von 12 bis 18 Jahren 395 €.

    Gerne können Sie den Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz persönlich einreichen, um eine zügige Bearbeitung gewährleisten zu können. Auch können Sie den Onlinedienst zur Beantragung nutzen. Den Link dazu finden Sie hier unter "Onlinedienstleistungen".

    Der Bearbeitungszeitraum ist einzelfallbezogen.

    Kontakt E-Mail: unterhaltsvorschuss@hennef.de

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3a76898dad42be3cb549d688107b3b61

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 12.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Hennef

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Str. 97

    53773 Hennef

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02242 8880

    Fax: 02242 888111

    E-Mail: unterhaltsvorschuss@hennef.de

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Kinder, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwaltung, wirtschaftliche Erziehungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Die genauen Unterlagen werden Ihnen im Online-Dienst angezeigt, während Sie ihn ausfüllen.

    Eine erste Übersicht benötigter Unterlagen finden Sie hier als Download.

    In jedem Fall benötigen Sie jedoch die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Wenn Sie die Unterlagen nicht im Online-Dienst hochladen wollen oder können, können Sie diese auch im Nachgang an die Unterhaltsvorschuss-Stelle in Kopie übermitteln.

    • Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
      • Lohnabrechnungen
      • Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
      • Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)

    Formulare

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.
    • Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.
    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.
    • Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Fristen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de