Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024
Stichwörter
Hinweise für Wesel