Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils.
Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.
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Ansprechpartner
Unterhaltsvorschuss
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: unterhaltsvorschuss@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Wann kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?
Kinder können aufgrund der am 17.08.2017 veröffentlichten Neufassung der gesetzlichen Regelungen rückwirkend vom 01.07.2017 an unbefristet Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erhalten, wenn sie
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder, wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge nicht oder nicht ausreichend erhalten.
Für Kinder die das 12. Lebensjahr vollendet haben, besteht der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen nur, wenn
- der alleinerziehende Elternteil oder das Kind kein Arbeitslosgengeld 2 beziehen oder
- durch die Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen ein Bezug von Arbeitslosengeld 2 vermieden oder beendet werden kann oder
- der alleinerziehende Elternteil selbst ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600,00 Euro erzielt und nur aufstockende Leistungen Arbeitslosengeld 2 erhält.
Ab Vollendung des 15. Lebensjahres können unter bestimmten Umständen selbst erzielte Einkünfte des Kindes die Unterhaltsvorschussleistungen mindern.
Ausländische Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss nur, wenn sie bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllen.
Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?
In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen:
- Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben.
- Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben.
- Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
- Wenn Sie keine Auskünfte erteilen über den anderen Elternteil.
- Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.
Nähere Informationen zum Unterhaltsvorschuss finden Sie im Merkblatt!
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Krefeld
Verfahrensablauf
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Der Antrag kann online gestellt werden.
Fristen
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Unterhaltsvorschuss wird rückwirkend zum ersten eines Monats bewilligt, in dem der Vater in Verzug gesetzt werden konnte.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem monatlichen Mindestunterhalt. Dieser ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Ab 01.01.2023 beträgt der Unterhaltsvorschuss:
Monatlicher Unterhaltsvorschussfür Kinder bis unter 6 Jahren187,00 Eurofür Kinder von 6 unter 12 Jahren252,00 Eurofür Kinder von 12 bis unter 18 Jahren338,00 Euro
Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig, geht der Unterhaltsanspruch bis zur Höhe der Unterhaltsvorschüsse auf die Unterhaltsvorschusskasse über, d. h. der Unterhaltspflichtige wird von hier in Anspruch genommen.
Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr wenn Arbeitslosengeld 2 bezogen wird zusätzlich:
- aktueller Bescheid über Arbeitslosengeld 2
Für Kinder ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich:
- Nachweise zum aktuellen Schulbesuch
- Nachweise zu eigenen Einkünften des Kindes, wenn dieses eigene Einkünfte erzielt
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 08.03.2024
Stichwörter
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