Anzeige einer Grenzwertüberschreitung wegen sonstigen Parametern bei der Trinkwasseruntersuchung
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität der öffentlichen Wasserversorgung und der privaten Hausbrunnen (Eigenwasser-Versorgungsanlagen)
Das Gesundheitsamt überwacht Eigenwasser-Versorgungsanlagen in hygienischer Hinsicht durch Prüfungen und Kontrollen und setzt den Untersuchungs-Umfang und -Zeitraum fest. Es berät bei mikrobiologischen Belastungen und Störungen durch chemische Stoffe im Trinkwasser.
Die erforderlichen Wasseruntersuchungen dürfen nach der Trinkwasser-Verordnung nur von zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 37 Infektionsschutz-Gesetz
§ 54 ff Trinkwasser-Verordnung
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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