Anzeige einer Grenzwertüberschreitung gemäß §16 Absatz 1 und 3 der Trinkwasserverordnung

    Anzeige einer Grenzwertüberschreitung wegen sonstigen Parametern bei der Trinkwasseruntersuchung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserversorgung im Rhein-Erft-Kreis. Hierzu zählen neben der Trinkwasserqualität, die der Wasserversorger an die Verbraucher abgibt, auch die Qualität des Trinkwassers in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen, Kindergärten und Schulen. Auch Einzelbrunnen, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden, fallen in die Überwachung des Gesundheitsamtes. Die Anforderungen an das Trinkwasser auf Kirmesplätzen, Volksfesten, Jahrmärkten und sonstigen Veranstaltungen unter freiem Himmel werden auch vom Gesundheitsamt überprüft.

    In öffentlichen und gewerblichen Trinkwasser-Installationen  wird der Schwerpunkt auf zentrale Warmwasserversorgungsanlagen gelegt. Hier besteht die Gefahr der Belastung des Wassers mit Legionellen, Deshalb müssen in allen Einrichtungen mit einem Warmwasserspeicher von 400 Litern und mehr auch  Legionellen im Warmwasser untersucht werden, wenn dort Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind, in denen es zu einer Vernebelung des Wassers kommt.

    Die Untersuchungspflicht auf Legionellen besteht ohne konkrete Aufforderung durch das Gesundheitsamt.  In gewerblichen Einrichtungen sind die Untersuchung mindestens einmal in drei Jahren, in öffentlichen Einrichtungen einmal im Jahr durchzuführen.

    Außerdem ist der Unternehmer oder Inhaber einer Trinkwasser-Installation in einer öffentlichen oder gewerblichen Einrichtung verpflichtet, die Verbraucher über noch vorhandene Bleileitungen zu informieren. Die Trinkwasserqualität in den einzelnen Versorgungsgebieten im Rhein-Erft-Kreis kann beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen oder dem Gesundheitsamt erfragt werden. Weiterhin muss dem Gesundheitsamt der Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen (Nicht-Trinkwasseranlagen)  angezeigt werden, auch rückwirkend.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cc15258aca4cc9ec42f82ba88f9dd16e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Umwelthygiene und Infektionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-15389

    E-Mail: infektionsschutz@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Umwelthygiene und Infektionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-15389

    E-Mail: infektionsschutz@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Trinkwasserverordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de