Anzeige einer Grenzwertüberschreitung wegen sonstigen Parametern bei der Trinkwasseruntersuchung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserversorgung im Rhein-Erft-Kreis. Hierzu zählen neben der Trinkwasserqualität, die der Wasserversorger an die Verbraucher abgibt, auch die Qualität des Trinkwassers in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen, Kindergärten und Schulen. Auch Einzelbrunnen, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden, fallen in die Überwachung des Gesundheitsamtes. Die Anforderungen an das Trinkwasser auf Kirmesplätzen, Volksfesten, Jahrmärkten und sonstigen Veranstaltungen unter freiem Himmel werden auch vom Gesundheitsamt überprüft.
In öffentlichen und gewerblichen Trinkwasser-Installationen wird der Schwerpunkt auf zentrale Warmwasserversorgungsanlagen gelegt. Hier besteht die Gefahr der Belastung des Wassers mit Legionellen, Deshalb müssen in allen Einrichtungen mit einem Warmwasserspeicher von 400 Litern und mehr auch Legionellen im Warmwasser untersucht werden, wenn dort Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind, in denen es zu einer Vernebelung des Wassers kommt.
Die Untersuchungspflicht auf Legionellen besteht ohne konkrete Aufforderung durch das Gesundheitsamt. In gewerblichen Einrichtungen sind die Untersuchung mindestens einmal in drei Jahren, in öffentlichen Einrichtungen einmal im Jahr durchzuführen.
Außerdem ist der Unternehmer oder Inhaber einer Trinkwasser-Installation in einer öffentlichen oder gewerblichen Einrichtung verpflichtet, die Verbraucher über noch vorhandene Bleileitungen zu informieren. Die Trinkwasserqualität in den einzelnen Versorgungsgebieten im Rhein-Erft-Kreis kann beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen oder dem Gesundheitsamt erfragt werden. Weiterhin muss dem Gesundheitsamt der Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen (Nicht-Trinkwasseranlagen) angezeigt werden, auch rückwirkend.
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Nordrhein-Westfalen