Anzeige einer Grenzwertüberschreitung gemäß §16 Absatz 1 und 3 der TrinkwasserverordnungOnline erledigen

    Anzeige einer Grenzwertüberschreitung wegen sonstigen Parametern bei der Trinkwasseruntersuchung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserversorgung im Rhein-Erft-Kreis. Hierzu zählen neben der Trinkwasserqualität, die der Wasserversorger an die Verbraucher abgibt, auch die Qualität des Trinkwassers in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen, Kindergärten und Schulen. Auch Einzelbrunnen, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden, fallen in die Überwachung des Gesundheitsamtes. Die Anforderungen an das Trinkwasser auf Kirmesplätzen, Volksfesten, Jahrmärkten und sonstigen Veranstaltungen unter freiem Himmel werden auch vom Gesundheitsamt überprüft.

    In öffentlichen und gewerblichen Trinkwasser-Installationen  wird der Schwerpunkt auf zentrale Warmwasserversorgungsanlagen gelegt. Hier besteht die Gefahr der Belastung des Wassers mit Legionellen, Deshalb müssen in allen Einrichtungen mit einem Warmwasserspeicher von 400 Litern und mehr auch  Legionellen im Warmwasser untersucht werden, wenn dort Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind, in denen es zu einer Vernebelung des Wassers kommt.

    Die Untersuchungspflicht auf Legionellen besteht ohne konkrete Aufforderung durch das Gesundheitsamt.  In gewerblichen Einrichtungen sind die Untersuchung mindestens einmal in drei Jahren, in öffentlichen Einrichtungen einmal im Jahr durchzuführen.

    Außerdem ist der Unternehmer oder Inhaber einer Trinkwasser-Installation in einer öffentlichen oder gewerblichen Einrichtung verpflichtet, die Verbraucher über noch vorhandene Bleileitungen zu informieren. Die Trinkwasserqualität in den einzelnen Versorgungsgebieten im Rhein-Erft-Kreis kann beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen oder dem Gesundheitsamt erfragt werden. Weiterhin muss dem Gesundheitsamt der Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen (Nicht-Trinkwasseranlagen)  angezeigt werden, auch rückwirkend.

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    Technisch geändert am 28.05.2024

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    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

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    Umwelthygiene und Infektionsschutz

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Trinkwasserverordnung

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de