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    Vorsorgevollmacht

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Ab sofort können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Durch eine Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. Wurde für einen solchen Fall niemand bevollmächtigt, muss das Vormundschaftsgericht für den betroffenen Menschen einen Betreuer bestellen. Die Gerichte haben häufig Schwierigkeiten festzustellen, ob ein Betreuungsbedürftiger eine Vorsorgevollmacht verfasst hat.

    Die Vorsorgevollmacht kann über das Internet oder per Post an das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer gemeldet werden. Auch der Notar oder Rechtsanwalt, der bei der Errichtung rechtlich beraten hat, kann weiterhelfen.

    Das Zentrale Vorsorgeregister erhebt für die Eintragung aufwandsbezogene Gebühren, die abhängig vom gewählten Verfahren sind. In üblichen Fällen entstehen einmalige Gebühren im Bereich zwischen 10 und 20 €.

    Standort:

    Am Schwalbenberg 5

    53879 Euskirchen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e68ed30a81ed4ab28624e5424bd62e6e

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenrecht, Elterngeld, Betreuungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de