Vorsorgevollmacht

    Vorsorgevollmacht

    Hinweise für Moers

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Aufgrund einer Erkrankung, unseres Alters oder durch einen Unfall können wir so eingeschränkt sein, dass wir uns selbst nicht mehr um unsere Angelegenheiten kümmern können.

    Viele denken, dass automatisch die Ehepartner bzw. die Ehepartnerinnen oder die Kinder entscheiden dürfen. Das ist nicht der Fall.

    Eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht kann die Lösung sein.

    Mit einer Vollmacht werden vorsorglich Personen des Vertrauens mit der persönlichen Vertretung bevollmächtigt. In der Vollmacht wird festgelegt, für welche Lebensbereiche die Vertretung gelten soll. Sie ist eine private Vereinbarung zwischen dem Vollmachtgebenden und dem Vollmachtnehmenden. Der Vollmachtnehmende kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Nur eine geschäftsfähige Person kann eine Vollmacht erteilen.

    Die Betreuungsstelle der Stadt Moers berät zu Vorsorgevollmachten und kann bei Bedarf die Unterschrift des Vollmachtgebenden beglaubigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2b6b22dc673a39f925aca3d13359cf64

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    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    07.1 Fachdienst - Betreuung, Rente, Pflege und Teilhabe

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Betreuungsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Betreuungsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Betreuungsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Moers

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de