amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung ausstellen lassen

    Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Auf schriftlichen oder persönlichen Antrag erhalten Sie unterschiedliche Bescheinigungen über die im Melderegister eingetragenen Daten. Dies sind in erster Linie

    • Meldebescheinigungen,
    • Aufenthaltsbescheinigungen,
    • Lebensbescheinigungen oder
    • Haushaltsbescheinigungen.

    Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte, können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden. Bei manchen Lebensbescheinigungen (ausländische Rentnen) oder Haushaltsbescheinigung (Kindergeld) erfolgt lediglich eine Bestätigung der, auf dem Schreiben der zuständigen Stelle angegebenen Daten.

    Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Ordensname, Künstlername
    • Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
    • Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    Die erweiterte Meldebescheinigung darf alle Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz enthalten, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren.

    Eine erweiterte Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung mit weitergehendem Inhalt, wie z. B. Staatsangehörigkeiten und Familienstand. Sie werden in der Regel zur Vorlage bei Behörden, insbesondere bei der Anmeldung zur Eheschließung, benötigt.

    Die Beantragung der Meldebescheinigungen, sowohl einfache als auch erweiterte, ist auch über das Service-Portal möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3f82cee2179a8fe9f2a22fdf0ca762a6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-250

    E-Mail: buergerservice@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • Nachweis der Identität des/der Betroffenen, z.B. durch Personalausweis oder Pass
    • ggf. Vollmacht und Identitätsnachweis des Beauftragten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.

     

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.

     

    Online-Beantragung

    Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • 9,00 Euro
    • Ermäßigung:
      • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. dem SGB II, SGB XII und AsylbLG

    Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist in geeigneter Weise (z.B. Bewilligungsbescheid) nachzuweisen.

    Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Volljährige Kinder

    Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.

     

    Rentenzwecke

    Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.

     

    Lebensbescheinigung

    Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de