amtliche Meldebestätigung ausstellen lassen
Beschreibung
Hinweise für Werl
Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro
für: Meldebescheinigung
für: erweiterte Meldebescheinigung
Meldebescheinigungen sind gebührenfrei für:
- Agentur für Arbeit
- Versorgungsamt
- Finanzamt
- Wohnungsamt
Für private Zwecke sind sie gebührenpflichtig!
Zur Vorlage beim Standesamt bzw. ausländischen Behörden/Konsulaten wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt!
Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen können Sie auch online Beantragung. Klicken Sie hier, um unseren Online-Service zu nutzen.
Für einen Besuch im Bürgerbüro benötigen Sie einen Termin, welchen Sie hier direkt über die Online-Terminvereinbarung buchen können:
Meldebescheinigung
erweiterte Meldebescheinigung
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werl
- Personalausweis
- Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.
Online-Beantragung
Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.
Kosten
Hinweise für Werl
9,- €
Hinweise (Besonderheiten)
Volljährige Kinder
Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.
Rentenzwecke
Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.
Lebensbescheinigung
Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Werl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021