amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung ausstellen lassen

    Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Eine Meldebescheinigung wird z. B. benötigt, wenn eine Person keinen gültigen Personalausweis oder als ausländischer Staatsangehöriger nur einen Pass besitzt. Sie kann nicht nur auf eine Person bezogen, sondern für die ganze Familie (Ehegatten mit minderjährigen Kindern) ausgestellt werden.

    Gebührenfrei ist diese, wenn Sie zum Beispiel zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit benötigt wird.

    Eine Aufenthaltsbescheinigung wird z. B. für eine Eheschließung benötigt.

    Die Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person im Bürgerservice beantragt werden.
    Bei Beantragung durch eine andere Person (auch Ehegatte oder Lebenspartner) ist eine schriftliche Vollmacht sowie der Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person erforderlich.

    Direkte Familienangehörige (z. B. Eltern) brauchen ab dem 18. Lebensjahr ihrer Kinder eine Vollmacht und den Personalausweis.

    Die Lebensbescheinigung, z. B. zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsstellen, wird nur an den Betroffenen selbst ausgehändigt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7e93f8aa0333755f104722fe1b126be9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte)

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch eine/n Vertreter:in benötigen Sie:

    • eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • deren Personalausweis oder Pass und den Personalausweis oder Pass des Vertreters bzw. der Vertreterin

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.

     

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.

     

    Online-Beantragung

    Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Amtliche Meldebestätigungen bei An-, Um- oder Abmeldung: gebührenfrei

    Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: 9,00 Euro
     
    Gebührenfrei sind:

    • Bescheinigung für den Kreis Lippe (Schwerbehindertenangelegenheiten)
    • Haushalts- und Lebensbescheinigungen, die Sie bei der Kindergeldkasse in Ihrer Agentur für Arbeit vorlegen müssen,
    • Meldebescheinigungen für Rentenzwecke,
    • Meldebescheinigungen, wenn Sie Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) beantragen wollen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Volljährige Kinder

    Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.

     

    Rentenzwecke

    Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.

     

    Lebensbescheinigung

    Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de