amtliche Meldebestätigung ausstellen lassen
Beschreibung
Hinweise für Extertal
Eine Meldebescheinigung wird z. B. benötigt, wenn eine Person keinen gültigen Personalausweis oder als ausländischer Staatsangehöriger nur einen Pass besitzt. Sie kann nicht nur auf eine Person bezogen, sondern für die ganze Familie (Ehegatten mit minderjährigen Kindern) ausgestellt werden.
Gebührenfrei ist diese, wenn Sie zum Beispiel zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit oder bei der Stadtverkehrsgesellschaft Detmold zu Ausstellung eines Anwohnerparkausweises benötigt wird.
Eine Aufenthaltsbescheinigung wird z. B. für eine Eheschließung benötigt.
Die Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person in der Bürgerberatung beantragt werden.
Bei Beantragung durch eine andere Person (auch Ehegatte oder Lebenspartner) ist eine schriftliche Vollmacht sowie der Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person erforderlich.
Direkte Familienangehörige (z.B. Eltern) brauchen ab dem 18. Lebensjahr ihrer Kinder eine Vollmacht und den Personalausweis.
Die Lebensbescheinigung, z. B. zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsstellen, wird nur an den Betroffenen selbst ausgehändigt.
Nachweis Erziehungszeiten (Kindererziehungszeiten):
Benötigt jemand eine Meldebescheinigung für den Rententräger aus der hervorgeht, wie lange Kinder im Haushalt gelebt haben, so ist dies persönlich oder schriftlich in der Bürgerberatung zu beantragen. Diese Meldebescheinigung ist für Rentenangelegenheiten kostenfrei.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Extertal
- Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass des Meldepflichtigen
- gfs. Bestellung/Gerichtsbeschluss des Betreuers, dessen eigener Personalausweis oder Reisepass sowie Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen
- gfs. unterschriebene Vollmacht, Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.
Online-Beantragung
Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.
Kosten
Hinweise für Extertal
Meldebescheinigung
- 9,00 EURO
Aufenthaltsbescheinigung
- 9,00 EURO
Lebensbescheinigung für Rentenzwecke:
- gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Volljährige Kinder
Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.
Rentenzwecke
Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.
Lebensbescheinigung
Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Extertal