amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung ausstellen lassen

    Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Extertal

    Eine Meldebescheinigung wird z. B. benötigt, wenn eine Person keinen gültigen Personalausweis oder als ausländischer Staatsangehöriger nur einen Pass besitzt. Sie kann nicht nur auf eine Person bezogen, sondern für die ganze Familie (Ehegatten mit minderjährigen Kindern) ausgestellt werden.

    Gebührenfrei ist diese, wenn Sie zum Beispiel zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit oder bei der Stadtverkehrsgesellschaft Detmold zu Ausstellung eines Anwohnerparkausweises benötigt wird.

     

    Eine Aufenthaltsbescheinigung wird z. B. für eine Eheschließung benötigt.

    Die Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person in der Bürgerberatung beantragt werden.

    Bei Beantragung durch eine andere Person (auch Ehegatte oder Lebenspartner) ist eine schriftliche Vollmacht sowie der Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person erforderlich.

    Direkte Familienangehörige (z.B. Eltern) brauchen ab dem 18. Lebensjahr ihrer Kinder eine Vollmacht und den Personalausweis.

     

    Die Lebensbescheinigung, z. B. zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsstellen, wird nur an den Betroffenen selbst ausgehändigt.

     

    Nachweis Erziehungszeiten (Kindererziehungszeiten):
    Benötigt jemand eine Meldebescheinigung für den Rententräger aus der hervorgeht, wie lange Kinder im Haushalt gelebt haben, so ist dies persönlich oder schriftlich in der Bürgerberatung zu beantragen. Diese Meldebescheinigung ist für Rentenangelegenheiten kostenfrei.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9bded757334b4be1792747c4d4240d4b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 36

    32699 Extertal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05262 402-150

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Extertal

    • Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass des Meldepflichtigen
    • gfs. Bestellung/Gerichtsbeschluss des Betreuers, dessen eigener Personalausweis oder Reisepass sowie Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen
    • gfs. unterschriebene Vollmacht, Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.

     

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.

     

    Online-Beantragung

    Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.

    Kosten

    Hinweise für Extertal

    Meldebescheinigung

    •  9,00 EURO

    Aufenthaltsbescheinigung

    •  9,00 EURO 

    Lebensbescheinigung für Rentenzwecke:

    • gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Volljährige Kinder

    Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.

     

    Rentenzwecke

    Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.

     

    Lebensbescheinigung

    Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Extertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de