amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung ausstellen lassen

    Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

    • Familienname und frühere Namen
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Ordens- und Künstlernamen
    • Geburtsdatum und -ort, bei Geburt im Ausland: Staat
    • Derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

     

    Erweiterte Meldebescheinigung:
    Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, so handelt es sich hierbei um eine erweiterte Meldebescheinigung.

    Sie können auswählen, welche der folgenden zusätzlichen Daten Sie erhalten wollen:

    • Frühere Anschriften (sofern gespeichert)
    • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Statuswechseldatum
    • Familienstand
    • Religion
    • Geschlecht
    • Personalausweis / Pass-Daten
    • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • Ankunftsnachweis (AKN)
    • Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
    • Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
    • Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)

    Für die erweiterte Meldebescheinigung müssen Sie angeben, für welche Stelle (z.B. welche Behörde) Sie diese benötigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b58c9f2ccf475d172f095aa26a3e0340

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-444

    Fax: 05235 504-450

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg

    • Personalausweis
    • ggfls. Vollmacht

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Blomberg

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.

     

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.

     

    Online-Beantragung

    Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung: keine. Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: EUR 9.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Blomberg

    Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht online erfolgen.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Blomberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de