amtliche Meldebestätigung AusstellungOnline erledigen

    amtliche Meldebestätigung ausstellen lassen

    Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Sie ist auch bekannt als: Lebens-, Renten- oder Haushaltsbescheinigung.

    Diese Bescheinigungen benötigen Sie z.B. zur Vorlage bei der Kindergeldkasse, oder Ihrem Rentenversicherungsträger.

    Sie können die Meldebeschenigung auch online anfordern. Drucken Sie sich die Meldebescheinigung selbst aus, entstehen keine Kosten. Soll Ihnen die Meldebescheinigung zugestellt werden sind 5 € Gebühr zu bezahlen.
    Das Antragsformular ist in beiden Fällen das gleiche.
    online mit Bezahlmöglichkeit anfordern

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a56acf4be732df943515bf70076f0fe2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-810

    Fax: 05221 189-820

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung BÃŒrgerservice, Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.

     

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.

     

    Online-Beantragung

    Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.

    Kosten

    Hinweise für Herford

    9,00 € - wenn Sie die Meldebescheinigung in der Bürgerberatung beantragen, sie dort für Sie ausgestellt und Ihnen in Papierform ausgehändigt wird.

    Beantragen Sie die Meldebescheinigung online, lassen sie sich aber von der Bürgerberatung ausdrucken und zuschicken, fallen 5,00 € Gebühren an.
    Drucken Sie sich die online beantragte Meldebscheinigung selbst aus, entstehen keine Kosen.

    Gebührenfrei sind:

    • Bescheinigung für das Versorgungsamt, wenn Sie dessen Anforderung vorlegen,
    • Haushalts- und Lebensbescheinigungen, die Sie bei der Kindergeldkasse in Ihrer Agentur für Arbeit vorlegen müssen,
    • Meldebescheinigungen für Rentenzwecke,Meldebescheinigungen, wenn Sie Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) beantragen wollen
    • die Meldebescheinigung ist auch gebührenfrei, wenn sie online beantragt und von Ihnen direkt ausgedruckt wird

    Hinweise (Besonderheiten)

    Volljährige Kinder

    Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.

     

    Rentenzwecke

    Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.

     

    Lebensbescheinigung

    Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de