amtliche Meldebestätigung ausstellen lassen
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Sie brauchen eine Meldebescheinigung?
Bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung händigen wir Ihnen einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten.
Einfache Meldebescheinigung
Diese enthält folgende Daten:
- alle Namen
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- aktuelle bzw. letzte Anschrift in Eitorf
Sie können bei der Gemeinde Eitorf eine einfache Meldebescheinigung nur beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Eitorf gemeldet ist.
Erweiterte Meldebescheinigung
Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- auf Wunsch neben der aktuellen auch alle vorherigen Adressen in Eitorf
Die erweiterte Meldebescheinigung dient zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage z.B. bei einer Botschaft oder einem Konsulat.
Bitte beachten Sie, dass lange zurückliegende Meldedaten eventuell aus dem Archiv bzw. den Altbeständen entnommen werden müssen, so dass die Meldebescheinigung nicht sofort ausgehändigt werden kann.
Sie können bei der Gemeinde Eitorf eine erweiterte Meldebescheinigung nur beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Eitorf gemeldet ist.
Sollten Sie aus Eitorf verzogen sein, ist eine Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung nur bei persönlicher Vorsprache möglich.
Meldebescheinigung Familienangehörige (Haushaltsbescheinigung)
Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:
- auf Wunsch neben der aktuellen auch alle vorherigen Adressen in Eitorf
- Daten der in der gleichen Wohnung gemeldeten Familienangehörigen (Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen und minderjährige Kinder)
Volljährige Kinder, die im Haushalt der Eltern wohnen, benötigen eine eigene Meldebescheinigung.
Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung
Diese enthält alle Daten der einfachen Meldebescheinigung sowie folgende Daten:
- Staatsangehörigkeit
- Daten der in der gleichen Wohnung gemeldeten Familienangehörigen (Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen und minderjährige Kinder)
- Bestätigung, dass die Person in Eitorf gemeldet und noch am Leben ist
Eine persönliche Vorsprache ist bei der Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung zwingend erforderlich. Ansonsten kann diese auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann ist eine Vollmacht, der Personalausweis oder Pass der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers sowie der bevollmächtigten Person vorzulegen
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eitorf
Personalausweis oder Pass , ggf. eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.
Online-Beantragung
Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eitorf
Bitte nutzen Sie für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens den Onlineantrag bzw. die Online Dienstleistung !
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eitorf
>>> WICHTIGER HINWEIS
In jüngster Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürger*innen, die im Internet Meldebescheinigungen, Urkunden oder ähnliches der Gemeinde Eitorf in Auftrag gegeben haben in der Annahme, dies direkt bei der Gemeindeverwaltung zu tun.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Dienstleistungen kostenpflichtig von privaten Unternehmen angeboten werden, die nicht im Aufrag der Gemeinde Eitorf handeln!
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
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