amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung ausstellen lassen

    Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung.

    Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten. Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden.

    Die Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6ecb2b2d190011ded76ace12406e0062

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 12

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    • Identitätsnachweis der anfragenden Person
    • Hinweise zur zweifelsfreien Identifizierung der angefragten Person (Familienname, früherer Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht oder Anschrift)
    • Erklärung, dass die angeforderten Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden
    • Erweiterte Melderegisterauskunft: zusätzlich Nachweis des berechtigten oder des rechtlichen Interesses
    • Gruppenauskunft: zusätzlich Nachweis des öffentlichen Interesses
    • Melderegisterauskunft in besonderen Fällen: lassen Sie sich bitte im Bürgerbüro über die zusätzlichen erforderlichen Unterlagen beraten, da diese nach Fallgestaltung unterschiedlich sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Melderegisterauskunft

    • Antrag auf Melderegisterauskunft mit entsprechenden Nachweisen.
    • Prüfung der Voraussetzungen durch das Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef.
    • Erteilung der Melderegisterauskunft, einer neutralen Antwort oder Ablehnung der Auskunft.

    Meldebestätigung

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef

    Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und kann nur vom Bürgerbüro eingeschätzt werden.

    In der Regel dauert eine einfache Melderegisterauskunft eine Woche, jede weitere Form zwei bis vier Wochen.

    Eine Meldebestätigung kann in einem Termin im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef bearbeitet werden.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung: keine. Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: EUR 9.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Volljährige Kinder

    Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.

     

    Rentenzwecke

    Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.

     

    Lebensbescheinigung

    Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de