amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung ausstellen lassen

    Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    Die erweiterte Meldebescheinigung enthält:

    • Familienname
    • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens

    Zusätzlich können Sie folgende Daten auswählen, welche auf der erweiterten Meldebescheinigung angedruckt werden sollen:

    • Frühere Namen
    • Doktorgrad
    • Ordensname, Künstlername
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Geschlecht
    • Daten zum gesetzlichen Vertreter (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
    • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • Rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
    • Derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde
    • Einzugsdatum, Auszugsdatum
    • Familienstand
    • Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum und Anschrift)
    • Daten zu minderjährigen Kindern (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift)
    • Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers sowie Sperrkennwort und Sperrsumme des Personalausweises

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_69c486db654a724b39778b5459f006db

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 6484-214

    E-Mail: buergerbuero@alfter.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 6484-214

    E-Mail: buergerbuero@alfter.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 6484-214

    E-Mail: buergerbuero@alfter.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alfter

    Für die Online-Beantragung müssen Sie keine Unterlagen vorlegen.

    Bei der Beantragung der erweiterten Meldebescheinigung im Bürgerbüro ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) notwendig. Sollte eine schriftlich bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen, so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes vorgelegt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alfter

    Sie können bei der Gemeinde Alfter eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Alfter gemeldet ist. Sollten Sie aus Alfter verzogen sein, ist die Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung nur bei persönlicher Vorsprache möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Alfter

    Die erweiterte Meldebescheinigung wird mit Siegelabdruck und Unterschrift postalisch an Ihre im Melderegister aktiv verzeichnete Meldeanschrift versandt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alfter

    Sie erhalten in der Regel in 3 bis 7 Arbeitstagen Antwort auf Ihren Antrag.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung: keine. Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: EUR 9.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter

    Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern landen auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alfter

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Alfter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de