amtliche Meldebestätigung ausstellen lassen
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen weisen Daten nach, die im Melderegister über die eigene Person gespeichert sind.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung oder auch erweiterten Meldebescheinigung, die zusätzliche Daten z. B. zum Familienstand, Religion, der Staatsangehörigkeit und des Meldezeitraumes enthalten können, ist in der Regel nur zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt oder zur Vorlage bei Konsulaten erforderlich.
Voraussetzungen
Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss in Baesweiler gemeldet sein.
Benötigte Unterlagen und Antragstellung
- Aktuelles Ausweisdokument
- Gegebenenfalls Nachweis der Rentenkasse
Die Melde- und Aufenthaltsbescheinigung kann im Bürgerbüro persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden und wird sofort ausgestellt. Falls die Bescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden soll, ist neben dem Personalausweis oder Reisepass dieser Person eine Vollmacht vorzulegen. Dies gilt nicht bei Personen unter 18 Jahren; hier können die Anträge auch von den Personensorgeberechtigten gestellt werden.
Gebühren
9,00 Euro (für deutsche gesetzliche Rentenversicherung gebührenfrei, nur nach Vorlage entsprechender Nachweise)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin benötigen Sie:
- eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- deren Personalausweis oder Pass und
- den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.
Online-Beantragung
Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Volljährige Kinder
Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.
Rentenzwecke
Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.
Lebensbescheinigung
Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Baesweiler