amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Brüggen

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde anmelden, abmelden oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen, erhalten Sie unentgeltlich von dort hierüber eine amtliche Meldebestätigung. Später ausgestellte Meldebescheinigungen sind gebührenpflichtig.

    Meldebescheinigungen (früher auf Aufenthaltsbescheinigung genannt) werden u.a. benötigt zur Vorlage bei Arbeitsämtern Rentenversicherungsträger oder Wohnungsämtern etc. 

    Folgende Angaben, sofern jeweils vorhanden, werden bescheinigt:
    • Name
    • Namenszusatz
    • Geburtstname
    • Geburtsnamenzusatz
    • Vorname
    • Geburtsdatum/Ort
    • Staatsangehörigkeit
    • Religion
    • Familienstand
    • letzte Anschrift
    Gebührenfrei sind Bescheinigungen für:
    • Rentenangelegenheiten
    • Lastenausgleichs- und Wiedergutmachungsangelegenheiten
    • Beantragung von Kindergeld
    • Studienanfänger bei der Anmeldung zum Studienplatz
    • Bürger mit geringem Einkommen (Sozialhilfeempfänger)
    • Beantragung von Wohngeld
    • Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines
    • Erlangung der Zinsbescheinigung durch das Amt für Wohnungswesen
    • Eintragung eines Kinderfreibetrages beim Finanzamt
    • Vorlage beim Arbeitsamt

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_77b057a8dd32bec2b7f2c517fc125775

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 38

    41379 Brüggen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)2163 5701-200

    E-Mail: buergerservice@brueggen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin benötigen Sie:

    • eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • deren Personalausweis oder Pass und
    • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Brüggen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Brüggen

    Sie können eine (erweiterte) Meldebescheinigung persönlich vor Ort beim Bürgerservice der Burggemeinde Brüggen beantragen. Sie können die Meldebescheinigung eigenständig beim Bürgerservice beantragen oder auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person beauftragen, die für Sie die Meldebescheinigung beim Bürgerservice vor Ort beantragt. Nutzen Sie dazu das unten beigefügte Formular. Zum Unterschreiben müssen Sie das Dokument am Ende des Vorgangs ausdrucken, dann unterschreiben und zur persönlichen Vorsprache beim Bürgerservice mitbringen.

    Alternativ steht Ihnen für die Beantragung einer (erweiterten) Meldebescheinigung der unten angeführte Antragsassistent zur Verfügung. Dafür müssen Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion ausweisen. Dafür benötigen Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion, Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Karte und die zugehörige PIN, die installierte AusweisApp2 sowie ein USB-Kartenleser, NFC-fähiges Smartphone oder -Tablet.

    Informationen zur Online-Ausweisfunktion und Verwendung der AusweisApp2 finden Sie auf der Internetseite zur AusweisApp.

    Kosten

    Hinweise für Brüggen

    • Einfache und erweiterte Meldebescheinigung: 9,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Volljährige Kinder

    Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.

     

    Rentenzwecke

    Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.

     

    Lebensbescheinigung

    Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Brüggen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Brüggen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de