amtliche Meldebestätigung ausstellen lassen
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Wird ein Nachweis über eine aktuelle Wohnanschrift benötigt, kann eine (einfache) Meldebescheinigung mit folgenden Inhalten ausgestellt werden:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort
- derzeitige Anschriften
In bestimmten Fällen kann eine erweiterte Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung) ausgestellt werden. Zusätzlich zu den Angaben in einer Meldebescheinigung werden bei einer erweiterten Meldebescheinigung auch der Familienstand, die Konfession oder die Staatsangehörigkeit aufgeführt. Sie wird in der Regel zur Vorlage bei einem Standesamt für die Anmeldung einer Eheschließung gefordert, oder bei ausländischen Personen zur Vorlage bei ihrem Konsulat.
Antragsmöglichkeiten
Sie können die Meldebescheinigung auch online (siehe roter Button unten: Zum Online-Service) beantragen:
Bitte bedenken Sie, dass Sie für den Online-Antrag einen elektronischen Personalausweis mit funktionierender PIN oder elektronischen Aufenthaltstitel sowie ein Konto beim BundID und die AusweisApp - Startseite (bund.de). benötigen. Die Meldebescheinigung erhalten Sie sofort und kostenfrei über den Online-Service.
Alternativ gibt es folgende Antragsmöglichkeiten:
- schriftlich beim Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen, 41050 Mönchengladbach
- per E-Mail an einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
- per Fax unter der Nummer 02161-2553195
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
- Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel oder Nationalpass
- Bei einer schriftlichen Beantragung ist eine Kopie der vorgenannten Ausweisdokumente beizufügen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.
Online-Beantragung
Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
Meldebescheinigung: 9,00 €
- online mit eID beantragt: gebührenfrei
- für gesetzliche Rentenversicherungsträger: gebührenfrei
- für private oder ausländische Rentenversicherungsträger: 9,00 €
Sie können die Meldebescheinigung online mit den folgenden elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Volljährige Kinder
Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.
Rentenzwecke
Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.
Lebensbescheinigung
Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach