amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung

    Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Bei persönlichen Vorsprachen buchen Sie bitte vorher einen Termin über die Online-Terminvergabe.

    Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer Wohnung.

    Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz bestätigt, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion beinhalten.

    Häufig wird die erweiterte Bescheinigung zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung oder zur Vorlage beim Konsulat zur Erledigung von Passangelegenheiten benötigt.

    Gebärdensprachvideo Meldebescheinigung beantragen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0dbd06e716bbb2207347bdb8306cc9bb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Krefeld Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: FB31@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Personalausweis, Reisepass oder Nationalausweis, Gegebenenfalls Nachweis über die Gebührenbefreiung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Der Antrag kann online gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 5 Tagen (nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Bei persönlicher Vorsprache sofort.)

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Antragsgebühr, sofern nicht die Voraussetzungen der Gebührenbefreiung bestehen: 9,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Eine Gebührenbefreiung wird nur gewährt, wenn die Bescheinigung einen der folgenden nachgewiesenen Verwendungszwecke haben sollte:

    • für Rentenzwecke
    • zur Vorlage bei der Familienkasse
    • zur Vorlage beim Jobcenter Krefeld
    • zur Vorlage bei der Bundesagentur für Arbeit
    • im Sozialhilferecht
    • in Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe

    Bitte beachten Sie, dass dass eine Meldebescheinigung nur dann ausgestellt werden kann, wenn sie in Krefeld wohnhaft sind oder waren. Eine An- oder Ummeldung im Melderegister erfolgt mit dieser Beantragung nicht.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de