Hausschlachtung Durchführung

    Tierschlachtungsmeldung und -genehmigung

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Alle Schlachttiere, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, müssen vor und nach der Schlachtung durch amtliche Tierärzt*innen oder amtliche Fachassistent*innen untersucht werden.

    Die Räumlichkeiten der Betriebe, in denen die Schlachtungen durchgeführt werden, unterliegen der Hygieneüberwachung. Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, sowie die Hygieneüberwachung werden von den zuständigen amtlichen Tierärzt*innen und amtlichen Fachassistent*innen durchgeführt.

    Alle Schlachttiere werden vor, die Tierkörper und die Organe nach der Schlachtung untersucht. Ggf. sind je nach Befund und Tierart auch weiterführende Laboruntersuchungen erforderlich (z.B. Trichinenuntersuchung bei Schweinen und Pferden, Rückstandsuntersuchung, bakteriolog. Untersuchung).

    Das Fleisch wird nach dem Untersuchungsergebnis als für den menschlichen Verzehr tauglich bzw. untauglich beurteilt und entsprechend gekennzeichnet. Untaugliche Tierkörper bzw. Tierkörperteile werden beschlagnahmt und deren unschädliche Beseitigung überwacht. Die Räumlichkeiten, in denen Schlachtungen durchgeführt werden, unterliegen strengen hygienerechtlichen Bestimmungen, die ebenfalls vom amtlichen Tierarzt überwacht werden.

    In den größeren Schlachtbetrieben sind Untersuchungsstellen eingerichtet, die während der gesamten Schlachtdauer besetzt sind. Bei Hausschlachtungen handelt es sich gemäß § 2 Tierschutzschlachtverordnung um Schlachten außerhalb eines Schlachthofes, soweit das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers für den privaten häuslichen Verbrauch gewonnen und verwendet wird. Hierbei ist es strikt verboten Fleisch an andere Personen abzugeben. Auch eine Abgabe an Nachbarn oder Verwandte ist strikt untersagt. Sollte Fleisch abgegeben werden, handelt es sich nicht mehr um eine Hausschlachtung.

    Eine amtliche Schlachttieruntersuchung ist erforderlich, wenn der/die Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist.

    Im Anschluss an die Schlachtung ist eine amtliche Fleischuntersuchung durchzuführen. Hierzu sind die Schlachtungen frühzeitig dem Veterinäramt (möglichst drei Werktage) anzuzeigen. Im Rahmen der Fleischuntersuchung werden die erforderlichen weiterführenden Untersuchungen (zum Beispiel Trichinenprobenahme) durchgeführt.

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23970

    Fax: +49 231 50-23970

    E-Mail: veterinaeramt@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de