Geräte-Altbatterien bei Rücknahmestellen abgeben
Sie können Geräte-Altbatterien kostenlos im Einzelhandel oder bei freiwilligen Rücknahmestellen zurückgeben.
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Der Verbraucher muss die Elektroaltgeräte bei den Technischen Betrieben Solingen, beim Fachhandel oder beim Hersteller zur korrekten Entsorgung abgeben.
Die Entsorgung der Altgeräte ist kostenlos.
Auch alle Arten von Metallschrott sollten nicht in der Mülltonne entsorgt werden. Nur bei getrennter Sammlung ist ein hochwertiges Recycling möglich.
Abgabestellen für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Metall:
- EntsorgungsZentrum Bärenloch, Cronenberger Straße 175/177
- Müllheizkraftwerk, Sandstraße 16 a,
- Technische Betriebe Solingen**,** Dültgenstaler Straße 61, Sammelcontainer nur für Elektrogeräte vor und auf dem Betriebsgelände. Bitte beachten: Aufgrund der Größe der Einwurfschächte können nur kleinere Elektrogeräte bis maximal zur Größe einer Mikrowelle eingeworfen werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Sie können dem Vertreiber die Geräte-Altbatterien, die er als Neubatterien sowohl ständig als auch nur zeitweise im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich zurückgeben. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich dabei auf haushaltsübliche Mengen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
- kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
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Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine umweltverträgliche Entsorgung der mit PVC und Schwermetallen belasteten alten Geräte vor. Die Hersteller kennzeichnen die Produkte mit dem Symbol der durchgekreuzten Abfalltonne. Der Verbraucher soll erkennen, dass diese Produkte auf keinen Fall in die Mülltonne gehören.
Weitere Informationen
Die Hersteller von Gerätebatterien werden mit der Einrichtung von Batterierücknahmesystemen ihrer Produktverantwortung gerecht und sorgen für die Sammlung, Verwertung oder umweltgerechte Beseitigung der Geräte-Altbatterien. Ein Verzeichnis der derzeit genehmigten Rücknahmesysteme findet sich auf den Seiten der "stiftung elektro-altgeräte register (ear)"
Die Rücknahmesysteme bedienen sich in der Regel Drittbeauftragter, das heißt Logistik- oder Entsorgungsunternehmen, die für sie Batterien zurücknehmen und die Verwertungspflichten erfüllen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024
Stichwörter
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