Parkausweis für Schwerbehinderte VerlängerungOnline erledigen
Parkausweis für Schwerbehinderte Verlängerung
Hinweise für Lippstadt
Beschreibung
Hinweise für Lippstadt
Wer kann den Ausweis beantragen?Außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen "aG")Blinde (Merkzeichen "BL")Schwerbehinderte mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen, wobei die zeitlichen Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten.Was ist mit dem blauen Parkausweis für Schwerbehinderte erlaubt?Das Parken auf ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen mit dem Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol).Das Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen eingeschränktes Halteverbot angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhaltverbots. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben.Die Überschreitung der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhaltverbots, in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist (Parkscheibe einstellen).Das Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" oder Zeichen "Parken auf Gehwegen" gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist.Das Parken während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist.Das Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung.Das Parken auf Parkplätzen für Bewohner bis zu 3 Stunden.Das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.Achtung: Es darf in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit bestehen. Wenn nicht an anders erwähnt, beträgt die höchstzulässige Parkzeit 24 Stunden!
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Schwerbehindertenausweis oder Bescheinigung der Abteilung Soziales des Kreises Soest über das Vorliegen der genannten Voraussetzungen Personalausweis oder ReisepassAktuelles PassfotoBei Verlängerung den abgelaufenen Parkausweis
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Ausstellung des Parkausweises für Schwerbehinderte ist gebührenfrei. Die Schwerbehindertenparkausweise werden in der Regel für fünf Jahre erteilt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Ausnahmegenehmigung - Antrag auf Parkerleichterungen nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Absatz 1 Nummer 11 Ausnahmegenehmigung für blinde oder schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie, Phokomelie (blauerParkerleichterungen für Schwerbehinderte - Universalantrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Absatz 1 Nummer 11 Ausnahmegenehmigung ("blauer oder orangefarbener Parkausweis") zur Ersterteilung, Verlänge
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen