Parkausweis für Schwerbehinderte VerlängerungOnline erledigen

    Parkausweis für Schwerbehinderte Verlängerung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    In der Bürgerberatung können Inhaber eines Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) und/oder "Bl" (blind) einen Parkausweis (blau) beantragen.

    Sollten Sie nicht über diese Merkzeichen verfügen, besteht die Möglichkeit, eine Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orange Parkplakette) zu gewähren. Dazu muss aber der Kreis Lippe, Team Schwerbehinderung, eine Stellungnahme abgeben. Den Antrag können Sie in der Bürgerberatung stellen.

    Der Genehmigungsbescheid enthält eine Auflistung der Bereiche, in denen geparkt werden kann. Insbesondere können unter Auslage des Parkausweises die speziell beschilderten Schwerbehindertenparkplätze genutzt werden.

    Hinweis:
    Die Ausnahmegenehmigung gilt in ganz Deutschland und wird auch in europäischen Ländern anerkannt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dc9a6f7f4f86e9190bbe006ad4886abe

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    blaue Parkplakette

    • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" des Versorgungsamtes (Kreis Lippe)
    • Personalausweis oder Reisepass 
    • Lichtbild ( 35 mm x 45 mm) 

    orangener Parkausweis

    • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "G", einen Grad der Behinderung von mindestens 70 und Stellungnahme des Kreises Lippe, Team Schwerbehinderung
    • Personalausweis oder Reisepass 
    • Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulkerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 (Stellungnahme des Kreises Lippe, Team Schwerbehinderung erforderlich)
    • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 (Stellungnahme des Kreises Lippe, Team Schwerbehinderung erforderlich)

     

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die orangene Parkerleichterung berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet Ihnen jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de