Parkausweis für Schwerbehinderte Verlängerung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
In der Bürgerberatung können Inhaber eines Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) und/oder "Bl" (blind) einen Parkausweis (blau) beantragen.
Sollten Sie nicht über diese Merkzeichen verfügen, besteht die Möglichkeit, eine Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orange Parkplakette) zu gewähren. Dazu muss aber der Kreis Lippe, Team Schwerbehinderung, eine Stellungnahme abgeben. Den Antrag können Sie in der Bürgerberatung stellen.
Der Genehmigungsbescheid enthält eine Auflistung der Bereiche, in denen geparkt werden kann. Insbesondere können unter Auslage des Parkausweises die speziell beschilderten Schwerbehindertenparkplätze genutzt werden.
Hinweis:
Die Ausnahmegenehmigung gilt in ganz Deutschland und wird auch in europäischen Ländern anerkannt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
blaue Parkplakette
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" des Versorgungsamtes (Kreis Lippe)
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild ( 35 mm x 45 mm)
orangener Parkausweis
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "G", einen Grad der Behinderung von mindestens 70 und Stellungnahme des Kreises Lippe, Team Schwerbehinderung
- Personalausweis oder Reisepass
- Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulkerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 (Stellungnahme des Kreises Lippe, Team Schwerbehinderung erforderlich)
- Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 (Stellungnahme des Kreises Lippe, Team Schwerbehinderung erforderlich)
Formulare
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Voraussetzungen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Verfahrensablauf
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Fristen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Kosten
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Weitere Informationen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Die orangene Parkerleichterung berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet Ihnen jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Schieder-Schwalenberg