Parkausweis für Schwerbehinderte VerlängerungOnline erledigen

    Parkausweis für Schwerbehinderte Verlängerung

    Hinweise für Lemgo

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Im Stadtgebiet der Alten Hansestadt Lemgo stehen für schwerbehinderte Menschen besonders gekennzeichnete Parkplätze zur Verfügung. Nur mit einer entsprechenden Parkberechtigung dürfen Sie auf diesen Parkplätzen ihr Kraftfahrzeug abstellen.

    Besonderheiten

    • Die Parkberechtigung ist nicht an das Kfz gebunden. Sie wird für die betreffende Person ausgestellt
    • Die Berechtigung ist 5 Jahre gültig (längstens jedoch bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises)
    • In der Nähe des Bürgerbüros und in der Papenstraße stehen zwei Behindertenparkplätze zur Verfügung, sowie hinter dem Gebäude Heustraße 36 - 38

     Berechtigtenkreis: 

    • Außergewöhnliche Gehbehinderte (Merkzeichen aG)
    • Blinde (Merkzeichen Bl)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_70f173deb2e12c62f710d2fe30eacae4

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Heustraße 36-38

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lemgo

    • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" des Versorgungsamtes (Kreis Lippe)
    • Personalausweis/Reisepass 
    • Lichtbild ( 35 mm x 45 mm) 

    Formulare

    Hinweise für Lemgo

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lemgo

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lemgo

    Die orangene Parkerleichterung berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet Ihnen jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Abteilung Straßenverkehr. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de