Parkausweis für Schwerbehinderte VerlängerungOnline erledigen

    Parkausweis für Schwerbehinderte Verlängerung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Schwerbehinderten Menschen (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder "BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbarer Funktionsstörung können Schwerbehindertenparkausweise erteilt werden.
    Parkplätze für behinderte Menschen sind auf Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.
    Der Ausweis berechtigt bspw. zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, in Haltverbotszonen, auf Bewohnerparkplätzen und in Bereichen von Parkscheinautomaten, ohne jegliche Gebühr zu entrichten.

    Schwerbehinderten Menschen, die nicht unter die sogenannte "aG-Regelung" fallen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung erteilt werden (orangefarbener Parkausweis). Der orangefarbene Parkausweis berechtigt jedoch nicht, Parkplätze für schwerbehinderte Menschen zu nutzen. Die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür werden durch das Einholen einer Stellungnahme beim Landrat des Kreises Heinsberg, Amt für Soziales und Senioren, geprüft.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 09.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • Personalausweis
    • Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag "aG" oder "Bl"
    • aktuelles Passfoto

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Der Schwerbehindertenparkausweis wird so lange ausgestellt, wie der Schwerbehindertenausweis mit den jeweiligen Merkzeichen gültig ist. Ist dieser unbefristet gültig, wird der Ausweis mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgehändigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de