Parkausweis für Schwerbehinderte VerlängerungOnline erledigen

    Parkausweis für Schwerbehinderte Verlängerung

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Als Schwerbehinderte/Schwerbehinderter mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Erblindung (Merkzeichen "Bl") können Sie einen in der Europäischen Union einheitlichen Parkausweis für Behindertenparkplätze beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände und/oder Füße setzen unmittelbar am Rumpf an) oder vergleichbare Funktionseinschränkungen haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c9ee2f4d34f39970789994e689c6bda5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Parkberechtigung für Schwerbehinderte

    Adresse

    Hausanschrift

    Ottmar-Pohl-Platz 1

    51103 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-30744

    E-Mail: parkberechtigung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Formloser schriftlicher Antrag der oder des Betroffenen
    • Personalausweis oder Pass (Original oder beidseitige Kopie)
    • Schwerbehindertenausweis (Original oder beidseitige Kopie)
    • Aktuelles Passbild
      (Kopie von Passbild oder eingescanntes Passbild kann nicht verwendet werden)
    • Nur bei Antragstellung durch eine Bevollmächtigte, einen Bevollmächtigten,
      eine Betreuerin oder einen Betreuer: Vollmacht
    • Personalausweis der oder des Bevollmächtigten,
      der Betreuerin oder des Betreuers (Original oder beidseitige Kopie)

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Es werden keine Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de