Parkausweis für Schwerbehinderte VerlängerungOnline erledigen

    Parkausweis für Schwerbehinderte Verlängerung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

     

    Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung kann gestattet werden

    • an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist, bis zu 3 Stunden zu parken. Im Bereich des Zonenhalteverbotes die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
    • an Stellen, die durch Zeichen 314 (Parkplatz) und 315 (Parken auf dem Gehweg) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken
    • in Fußgängerzonen, in denen das Ab- oder Entladen für bestimmte Zeit freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken
    • an Parkuhren oder Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
    • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden zu parken
    • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. 

    Die vorgenannten Parkmöglichkeiten dürfen nur durch Personenkraftwagen und Krafträder in Anspruch genommen werden. Die zulässige Höchstparkzeit beträgt 24 Stunden.

    Die Berechtigung ist durch einen Ausweis, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen ist, nachzuweisen.

    Als Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

    Der entsprechende Nachweis wird durch die Eintragung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) auf dem vom Versorgungsamt ausgestellten Schwerbehindertenausweis geführt. Der Eintrag "G" (gehbehindert), reicht für die Erteilung eines Parkausweises nicht aus.

    In Einzelfällen können auch Ausnahmegenehmigungen ohne den Eintrag " aG " erteilt werden. Dann darf jedoch ein Parkplatz mit dem Rollstuhlfahrersymbol nicht benutzt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie durch die zuständige Sachbearbeiterin.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_03fc53bd7cc77371c695a64877cbdd3f

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    •  Personalausweis/Reisepass
    •  Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal " aG " oder " Bl "
    •  1 Lichtbild

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de