Parkausweis für Schwerbehinderte Verlängerung

    Parkausweis für Schwerbehinderte Verlängerung

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Menschen mit Schwerbehinderung, die über das Merkzeichen "aG" für außergewöhnlich gehbehindert oder "Bl" für blind verfügen und Menschen mit beidseitiger Amelie und / oder Phokomelie können bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Kleve einen Antrag auf Parkerleichterung - den blauen Parkausweis - stellen.

    In bestimmten Einzelfällen können in Nordrhein-Westfalen auch andere Personen eine Parkerleichterung - den orangenen Parkausweis - erhalten (siehe Merkblatt).

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine zeitlich befristete Parkerleichterung zu erhalten, wenn entweder eine vorübergehende Mobilitätseinschränkung oder ein Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung nach den Vorschriften des IX. Sozialgesetzbuches nachgewiesen wurde. In beiden Fällen ist durch den Antragstellenden ein fachärztliches Gutachten vorzulegen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die für die Gewährung eines Behindertenparkausweises erforderlich sind. Die Ausstellung einer befristeten Parkerleichterung ist nur einmalig und für maximal sechs Monate möglich.

    Auf dieser Seite steht Ihnen das erforderliche Antragsformular sowie ein Merkblatt zum Parkausweis zum Download bereit. Aus dem Antragsformular ergeben sich auch die mit einzureichenden Unterlagen.

    Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 27.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Für die Ausstellung eines Parkausweises für schwerbehinderte Menschen erhebt der Kreis Kleve keine Verwaltungsgebühr.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de