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    Sorgeregister

    Hinweise für Bünde

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Sofern keine Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge abgegeben wurde, muss unter Umständen der allein erziehende Elternteil bei Behörden, Banken oder anderen Einrichtungen einen Nachweis vorlegen, dass er die elterliche Sorge allein ausüben kann.

    Diese Auskunft wird vom Jugendamt kostenfrei erteilt. Zuständig ist unabhängig vom Geburtsort des Kindes das Jugendamt Ihres Wohnortes.

    Für geschiedene oder getrennt lebende Elternteile, die das alleinige Sorgerecht für ein Kind ausüben, kann eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden. Der Nachweis der alleinigen Sorge ist durch die Entscheidung des Familiengerichts gegeben.

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    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Bünde

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    Hinweise für Bünde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de