Sorgeregister
Hinweise für Troisdorf
Beschreibung
Hinweise für Troisdorf
Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine Negativbescheinigung (Auskunft aus dem Sorgeregister) nachweisen, die vom Jugendamt ausgestellt wird. Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern registriert sind. Diese Bescheinigung dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen, Ärzten, etc. als Nachweis, dass ihr die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht.
Bei miteinander verheirateten oder geschiedenen Eltern ist die Ausstellung nicht möglich.
Bei Vorliegen einer gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung dient diese dem Nachweis der elterlichen Sorge.
Zuständig für die Negativbescheinigung ist das Jugendamt am Wohnort der Mutter.
Online Antrag
Für die Beantragung der Negativbescheinigung steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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