Niederschlagswassergebühren Erhebung
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR, sind für die Pflicht zur Abwasserbeseitigung zuständig. Den Gebührenbescheid über die Beträge, die Sie entrichten müssen, erhalten Sie von uns. Wir treten als Verwaltungshelferin der Stadtentwässerungsbetriebe auf. Der Bescheid über die Abwassergebühren kann mit dem städtischen Grundbesitzabgabenbescheid verbunden werden.
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Ansprechpartner
Steueramt
Adresse
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Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
Fax: 0221 / 221-21689
E-Mail: steueramt@stadt-koeln.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen