Regenwasser: Einleitung in Gewässer beantragen
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
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Niederschlagswasser darf erst dann in ein Gewässer eingeleitet werden, wenn von der Unteren Wasserbehörde hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist.
Hierfür muss aber zuvor eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erteilt worden sein.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte bringen Sie mit:
- Lageplan mit Eintragung der anzuschließenden Flächen und Einleitungsstelle Leitungsführung,
- Nutzungsbeschreibung der Flächen und Gebäude,
- Nennung des Zustellungsberechtigten.
Vorbereitung: Sorgfältig ausgefüllte Antragsunterlagen mit prüfbaren Berechnungen einreichen.
Der weitere Ablauf ist:
Der Antrag wird geprüft, evtl. ein Ortstermin vereinbart; bei positiver Entscheidung: Erlaubnis wird zugesandt, bei negativer Entscheidung : Ablehnungsbescheid wird zugesandt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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