Erschließungsbeitrag

    Erschließungsbeitrag

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen

     

    Die Stadt Hamm ist verpflichtet, für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege und Plätze) Beiträge von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erheben. Umgelegt werden 90 % der Kosten, mit denen eine Anlage zum ersten Mal in einen endgültigen Ausbauzustand versetzt wurde. Ist eine Straße noch nicht endgültig hergestellt, mit dem Ausbau aber begonnen worden, so können Beiträge für fertiggestellte Teilanlagen (z.B. Beleuchtung, Fahrbahn, Gehweg) oder Vorausleistungen erhoben werden.

    Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der von der betroffenden Anlage erschlossenen Grundstücke, die entweder direkt an die Straße angrenzen oder aber über ein anderes angrenzendes Grundstück rechtlich gesichert zu erreichen sind (z.B. eingetragene Baulast).

    Ein Grundstück, das von mehreren Straßen erschlossen wird, unterliegt für jede dieser Straßen der Beitragspflicht. Ausschließlich Wohnzwecken dienende Grundstücke werden aber nicht in vollem Umfang mehrfach beitragspflichtig.

    Maßgebend für die Verteilung der Erschließungskosten sind die Grundstücksflächen und die Art und das Maß ihrer baulichen Nutzung. So wird über einen entsprechenden Vervielfältiger die unterschiedliche Nutzung und Bebauung berücksichtigt. Ein gewerblich genutztes Grundstück wird stärker belastet als eines mit Wohnnutzung und ein eingeschossig bebaubares Grundstück geringer als eines mit mehrgeschossiger Bebauungsmöglichkeit.

    Nähere Einzelheiten sind im Baugesetzbuch (BauGB) und insbesondere in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hamm festgeschrieben.

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Baugesetzbuch und Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hamm

    Link zum Stadtplan

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_32511a82c292908fc824fe265de21283

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Anliegerbeiträge Mitte, Rhynern, Heessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-4080

    Fax: 02381 17-2973

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Anliegerbeiträge Pelkum, Herringen, städtebauliche Verträge Mitte, Rhynern, Pelkum, Herringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-4070

    Fax: 02381 17-2973

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Anliegerbeiträge Uentrop, Bockum-Hövel, städtebauliche Verträge Uentrop, Bockum-Hövel, Heessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-4060

    Fax: 02381 17-2973

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hamm

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hamm

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hamm

    Fristen

    Hinweise für Hamm

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hamm

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hamm

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de