Erschließungsbeitrag

    Erschließungsbeitrag

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Die Erschließung ist die Voraussetzung für die bauliche oder gewerbliche Nutzung eines Grundstückes. An den Kosten der Erschließungsanlagen (z. B. Straßen, Wege, Plätze, Fußwege, Lärmschutzeinrichtungen) werden die Anlieger entsprechend der Grundstücksgröße und der Bebaubarkeit beteiligt.

    Bei der Erschließung wird zwischen der erstmaligen und der nochmaligen Herstellung unterschieden.

    Für die erstmalige Herstellung der Straße werden Erschließungsbeiträge erhoben. Die hier anfallenden Kosten werden zu 90 % auf die Anlieger umgelegt.

    Für die nochmalige Herstellung (Erweiterung oder Verbesserung) werden Straßenbaubeiträge erhoben. Abhängig von der Art (Anliegerstraße, Hauptverkehrsstraße usw.) und der Gestaltung der Straße (z. B. Teilung in Fahrbahn und Gehweg u. ä.) werden bis zu 70 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt.

    Durch das Ausstellen einer Anliegerbescheinigung wird bestätigt, ob ein Grundstück an das öffentliche Straßennetz angeschlossen ist und ob in Zukunft noch Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge zu entrichten sind.

    Informationen über die leitungsmäßige Erschließung finden Sie unter den Stichworten Wasserversorgung und Abwasser
    Informationen zur Energieversorgung geben die jeweiligen Versorger. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d509fda20604dcc5c527fecb1479a34b

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: stadtplanung@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    • Die Anliegerbescheinigung wird auf Antrag ausgestellt. 
    • Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen

    Für die Beantragung der Anliegerbescheinigung müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Petershagen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Petershagen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Die Beantragung der Anliegerbescheinigung kann formlos per E-Mail erfolgen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de