Erschließungsbeitrag
Hinweise für Petershagen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Die Erschließung ist die Voraussetzung für die bauliche oder gewerbliche Nutzung eines Grundstückes. An den Kosten der Erschließungsanlagen (z. B. Straßen, Wege, Plätze, Fußwege, Lärmschutzeinrichtungen) werden die Anlieger entsprechend der Grundstücksgröße und der Bebaubarkeit beteiligt.
Bei der Erschließung wird zwischen der erstmaligen und der nochmaligen Herstellung unterschieden.
Für die erstmalige Herstellung der Straße werden Erschließungsbeiträge erhoben. Die hier anfallenden Kosten werden zu 90 % auf die Anlieger umgelegt.
Für die nochmalige Herstellung (Erweiterung oder Verbesserung) werden Straßenbaubeiträge erhoben. Abhängig von der Art (Anliegerstraße, Hauptverkehrsstraße usw.) und der Gestaltung der Straße (z. B. Teilung in Fahrbahn und Gehweg u. ä.) werden bis zu 70 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt.
Durch das Ausstellen einer Anliegerbescheinigung wird bestätigt, ob ein Grundstück an das öffentliche Straßennetz angeschlossen ist und ob in Zukunft noch Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge zu entrichten sind.
Informationen über die leitungsmäßige Erschließung finden Sie unter den Stichworten Wasserversorgung und Abwasser.
Informationen zur Energieversorgung geben die jeweiligen Versorger.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Die Anliegerbescheinigung wird auf Antrag ausgestellt.
- Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Formulare
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Voraussetzungen
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Für die Beantragung der Anliegerbescheinigung müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Beantragung der Anliegerbescheinigung kann formlos per E-Mail erfolgen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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