Erschließungsbeitrag

    Erschließungsbeitrag

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Die Erschließung ist die Voraussetzung für die bauliche oder gewerbliche Nutzung eines Grundstückes. An den Kosten der Erschließungsanlagen (z. B. Straßen, Wege, Plätze, Fußwege, Lärmschutzeinrichtungen) werden die Anlieger entsprechend der Grundstücksgröße und der Bebaubarkeit beteiligt.

    Bei der verkehrlichen Erschließung wird zwischen der erstmaligen und der nochmaligen Herstellung unterschieden.

    Für die erstmalige Herstellung werden Erschließungsbeiträge erhoben. Von den Kosten werden 90 % auf die Anlieger umgelegt.

    Für die nochmalige Herstellung (Erweiterung oder Verbesserung) werden Straßenbaubeiträge erhoben. Abhängig von der Art (Anliegerstraße, Hauptverkehrsstraße usw.) und der Gestaltung der Straße (z. B. Teilung in Fahrbahn und Gehweg u. ä.) werden bis zu 70 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtwerke Espelkamp AöR

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-230

    Fax: 05772 562-229

    E-Mail: info@stadtwerke.espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    3.3.1 Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 8011

    E-Mail: strassenbauverwaltung@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Die Anliegerbescheinigung kann ohne Voraussetzungen beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    • Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Espelkamp
    • Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Espelkamp
    • Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Die Beantragung der Anliegerbescheinigung kann schriftlich formlos oder mittels des bereitgestellten Online-Formulars erfolgen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de