Erschließungsbeitrag
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Wie entstehen Erschließungsbeiträge?
Erschließungsbeiträge entstehen, wenn z. B. öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Parkflächen und Grünanlagen erstmalig ausgebaut werden.
Durch die Erschließung werden die Nutzungsmöglichkeiten der anliegenden Grundstücke erhöht.
Zu unterscheiden sind die Erschließungsbeiträge von den Straßenbaubeiträgen, die immer dann anfallen, wenn eine bereits vorhandene Straße ausgebaut oder verbessert wird.
Bei begründeten Zahlungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit, eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinbaren. Die monatlichen Raten können Sie dann auch bequem abbuchen lassen.
Gebühren:
Die Stadt Gütersloh trägt grundsätzlich 10 Prozent des Aufwandes für die Erschließungsanlage, 90 Prozent werden auf die erschlossenen Grundstücke verteilt und von deren Eigentümern getragen.
Der Anteil des einzelnen Grundstückseigentümers richtet sich nach der Art und dem Maß der möglichen Grundstücksnutzung und der Grundstücksfläche.
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Ansprechpartner
Abteilung Anliegerbeiträge - FB60 Bauverwaltungsservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 82-2415
Fax: 05241 82-2118
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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