Erschließungsbeitrag

    Erschließungsbeitrag

    Hinweise für Herzogenrath

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung oder die spätere Erneuerung bzw. Verbesserung einer vorhandenen Straße Beiträge nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) oder des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) von den Anliegern zu erheben. Vorhandene Straßen, die bei einem Ausbau erweitert oder verbessert werden, werden nach dem KAG des Landes NRW in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Herzogenrath veranlagt. Bei erstmalig herzustellenden Straßen erfolgt die Veranlagung nach dem BauGB sowie der zugehörigen Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Herzogenrath.

     

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tiefbauamt - A 66

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Fax: 02406 83-6198

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiefbauamt - A 66

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Fax: 02406 83-6198

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Fax: 02406 83-6198

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    • Personalausweis
    • ggf. Vollmacht

    Formulare

    Hinweise für Herzogenrath

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herzogenrath

    Antragsberechtigt sind der/die Grundstückseigentümer*in, ein/e von ihr/ihm Bevollmächtigte/r mit Vorlage der entsprechenden Vollmacht sowie ein/e Kaufinteressent*in / Käufer*in mit Vorlage des notariellen Vorvertrages / Kaufvertrages oder Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Satzung der Stadt Herzogenrath über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach BauGB, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des KAG NRW (Straßenausbaubeiträge) und die Verwaltungsgebührensatzung stehen Ihnen unter folgendem LINK im Ratsinformationssystem zum Download zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herzogenrath

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herzogenrath

    Grundstücksbezogene telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de