Erschließungsbeitrag
Erschließungsbeitrag Erhebung
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Der Bereich Beitragsabteilung im Team Steuern und Abgaben ermittelt die auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten entfallenden Beiträge für die öffentliche Erschließung.
Dazu zählen:
- Kanal-Anschlussbeiträge (Schmutz- und evtl. Regenwasser)
- Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen im Sinne der §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Straßenbaubeiträge für die nochmalige Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Anlagen nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG)
- Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen für naturschutzbezogene Eingriffsregelungen gemäß §§ 135 a) und c) Baugesetzbuch (BauGB)
Außerdem ist der Bereich zuständig für die Vorbereitung und den Abschluss folgender Verträge:
- Städtebauliche Verträge zum Vorhaben- und Erschließungsplan
- Vorfinanzierungsverträge zu Bebauungsplänen
- Erschließungsverträge zu Bebauungsplänen
- Ablöseverträge nach Baugesetzbuch (BauGB)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Formulare
Hinweise für Wesel
Voraussetzungen
Hinweise für Wesel
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wesel
Verfahrensablauf
Hinweise für Wesel
Fristen
Hinweise für Wesel
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wesel
Kosten
Hinweise für Wesel
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wesel
Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen